Erben mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie, entsteht eine Erbengemeinschaft. Das bringt einige rechtliche Besonderheiten mit sich – hier die wichtigsten Grundlagen.
Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben und kein Alleinerbe ist bestimmt, bilden diese automatisch eine Erbengemeinschaft. Das gesamte Erbe – einschließlich einer Immobilie – gehört dann allen Miterben gemeinsam, ohne dass zunächst feststeht, wem welcher konkrete Anteil am Haus gehört.
Über die Immobilie kann grundsätzlich nur gemeinsam entschieden werden. Für einen Verkauf ist die Zustimmung aller Miterben erforderlich – bereits ein einzelner widersprechender Miterbe kann einen Verkauf blockieren. Das macht eine frühzeitige, offene Abstimmung innerhalb der Erbengemeinschaft besonders wichtig.
In der Praxis haben sich vor allem drei Lösungswege bewährt:
Damit sich alle Miterben auf einer fairen Grundlage einigen können, ist eine nachvollziehbare Wertermittlung entscheidend. Für die freihändige Verkaufsentscheidung reicht dafür oft eine unverbindliche Ersteinschätzung. Wird ein rechtlich belastbares Gutachten benötigt – etwa weil sich die Erben nicht einig sind oder das Finanzamt einen Nachweis verlangt – erstelle ich über meinen Partner Franz Immobilienbewertung ein förmliches Verkehrswertgutachten.
Je nach Erbschaftsteuerfreibeträgen und Haltedauer können beim Verkauf einer geerbten Immobilie steuerliche Fragen relevant werden. Diese sollten Sie frühzeitig mit einem Steuerberater klären – dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Ich begleite Sie diskret und einfühlsam durch den Verkaufsprozess – von der Wertermittlung bis zur fairen Aufteilung unter den Erben.
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