Die Maklerprovision ist einer der häufigsten Fragen beim Immobilienverkauf. Hier die wichtigsten Grundlagen im Überblick.
Die Höhe der Maklerprovision (auch Courtage genannt) ist gesetzlich nicht einheitlich festgelegt und wird individuell vereinbart. Je nach Region und Vereinbarung bewegt sie sich meist in einem Rahmen von wenigen Prozent des Kaufpreises. Die genaue Höhe besprechen wir transparent bereits im ersten Gespräch, bevor ein Auftrag erteilt wird.
Seit einer Gesetzesänderung im Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher eine wichtige Regel: Beauftragt der Verkäufer allein den Makler, muss er mindestens die Hälfte der Provision selbst tragen. Der auf den Käufer entfallende Anteil darf erst fällig werden, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich gezahlt hat. Dadurch teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerkosten in der Praxis meist hälftig.
Der Anspruch auf die Provision entsteht in der Regel erst mit dem wirksamen Zustandekommen des notariellen Kaufvertrags. Vorher fallen für Sie als Verkäufer keine Kosten an – auch die Ersteinschätzung und die Vermarktung Ihrer Immobilie sind bei mir kostenlos und unverbindlich.
Für die Provision übernehme ich die Wertermittlung, die Erstellung des Exposés, die Vermarktung, die Organisation und Durchführung von Besichtigungen, die Bonitäts- und Kaufinteressenten-Prüfung, die Verhandlungsführung sowie die Begleitung bis zum Notartermin und darüber hinaus.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei individuellen Fragen empfehle ich die Rücksprache mit einem Fachanwalt oder Steuerberater.
Ich berechne Ihnen transparent und unverbindlich, was ein Verkauf Ihrer Immobilie konkret bedeuten würde.
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